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Geschrieben von Christian Blaue am 28.10.2021Neue Maskenregelung ab 02.11.2021
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Das Land NRW lockert die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule zum 02.11.21.
Konkret bedeutet das für den Schulalltag der Schülerinnen und Schüler dann Folgendes:
- Es ist keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorgesehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.